Bob Kohler und sein Leasing Konzept

Das wohl legendärste und geheimnisumwobendste technische  Hilfsmittel in der Zauberkunst, ist das Fitch/Kohler Holdout. Vor Jahren in kleiner Stückzahl auf den Markt gebracht, war es steht’s gemeimnisumwoben.  Als es auf den Markt kam, war es nur kurze Zeit erhältlich und, man könnte es nur leasen.

Wer in aller Welt kauft sich ein „unsichtbares Hilfsmittel“ um eine enorme Summe, das man nicht einmal besitzt, sondern nur quasi auf Widerruf mietet?

Wenn man sich dafür dafür interessierte, musste  man sich dafür bewerben, wenn man als geeignet identifiziert wurde, bekam man einen Vertrag, den man -von einem Notar beglaubigt – zurückschicken musste. Dieser Vertrag regelte, die Verwendung. Das Hilfsmittel selbst blieb immer im Eigentum von Bob Kohler. Bei Missbrauch wurde eine hohe Strafe fällig und das Hilfsmittel musste zurückgeschickt werden, widrigenfalls gerichtlich angeordnet.

War es ein Marketing Gag oder tatsächlich ein effektives Mittel Ideenklau zu verhindern? Bis heute ist über dieses Holdout nichts an die Öffentlichkeit gesickert. Nur die Besitzer wussten durch ein geheimes Forum manchmal wer sonst noch mit dem Holdout arbeiteten, denn sehen kann man ein Holdout ja nicht.

Für das Spezialthema RESPEKT im neuen Aladin, hat Bob Kohler darüber sein Schweigen gebrochen. Er erzählt über seinen Kampf mit den Kopisten dieser Welt und berichtet erstmals über sein Leasing Konzept.

Ab 15. Oktober exklusiv im neuen Aladin!

Infos: Hanno.rhomberg@me.com

7 Kommentare zu "Bob Kohler und sein Leasing Konzept"

  1. Ich bin sehr gespannt auf den neuen Aladin.

    Zauberkunststücke sind in der Regel keine Werke im Sinne UrhG § 2 (Deutschland).
    Ein Trickprinzip sollte ja NICHT wahrnehmbar sein und kann somit auch keinen schützenswerten Werkcharakter im urheberrechtlichen Sinne haben.

    Das kann m.W. nur eine besonders innovative Präsentation eines Kunststückes, sofern sie eine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts erreichen würde. Und das müssste man vor Gericht auskämpfen!

    Deshalb lässt sich eine Kopie eines Zauberkunststückes durch das Urheberrecht in der Regel wohl kaum verhindern.

  2. „Es ist immer die Idee eines Anderen, mit der Du Geld machst. Auch das ist für mich respektloses Verhalten!“

    Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie, verehrte Frau Treu, diesen Punkt völlig anders sehen, da Sie nicht aus unserer Branche kommen und das daher aus einem anderen Blickwinkel beurteilen.

    Wenn ich als Profi ein Buch kaufe, in dem professionelle Ideen zur Vorführung (also auch für Profis) beschrieben werden, dann kaufe ich das Buch, um die darin beschriebenen Ideen bei meinen Auftritten professionell einzusetzen, denn dafür wurde das Buch geschrieben und verkauft. Sollte der Autor dies nicht wünschen, so muss aus meiner Sicht im Angebotstext des Händlers deutlich darauf hinweisen.

    Für die Idee des Anderen habe ich das Buch bezahlt. Er muss damit rechnen, dass ich als Profi gelegentlich Angebote vom Fernsehen erhalte und ich auch dort den Trick vorführe. Der Ideengeber gab seine Idee, aber damit alleine ist es noch lange nicht getan. Denn um diese Idee publikumswirksam in eine Show zu packen, gehören noch MEINE Präsentation und mein Vorführungsstil. Für die Idee selbst habe ich den Buchpreis entrichtet. Ich sehe hier in keiner Weise ein respektloses Verhalten.

    Als ich vor ca. 25 Jahren im ZDF einen genialen Effekt von Ted Lesley verwendete, rief ich ihn vorher an und fragte, ob er was dagegen hat, wenn ich diesen von ihm gekauften Trick im Fernsehen zeige. Obwohl er beim Verkauf dieses Tricks (im Gegensatz zu seinen Büchern) bei mir die TV-Rechte nicht ausschloss, fragte ich bei ihm an. Er war einverstanden! Das hat etwas mit Respekt zu tun, ist aber in solchen Fällen nicht dringend erforderlich. Denn wenn mir jemand einen professionellen Trick verkauft, dann muss er davon ausgehen, dass ich als Berufsartist den Profi-Trick nicht bei Tante Erna oder Onkel Otto auf deren Geburtstagsfeier vorführe, sondern dort, wo ich als Berufler auftrete, und das kann eben auch im Fernsehen sein!

    Ihr Vergleich mit z. B. Bücher für Handarbeiten oder Bastelbüchern ist in meinen Augen daher unangemessen.

  3. Pierre, dass Du von den Vorführrechten sprichst, habe ich gelesen und verstanden. Deswegen ja meine Antwort, denn es ist vom Prinzip her das Gleiche, ob Du Handarbeit oder Zauberkunst verkaufst, die nicht „auf Deinem eigenen Mist gewachsen“ ist. Es ist immer die Idee eines Anderen, mit der Du Geld machst. Auch das ist für mich respektloses Verhalten!

  4. @ Marion Treu
    „Dass es aber nicht gestattet ist, die Dinge gewerblich zu verkaufen…!“

    Ich spreche von den VORFÜHRRECHTEN!

  5. Das mit den Büchern ist aber üblich. Wenn Du ein Handarbeitsbuch oder was Ähnliches (auch) aus dem Kreativbereich kaufst, steht da auch immer öfter drin, dass Du die Dinge für Deinen eigenen Bedarf und natürlich auch zum Verschenken nacharbeiten darfst. Dass es aber nicht gestattet ist, die Dinge gewerblich zu verkaufen und Geld mit den Ideen anderer zu machen. Ich finde das auch vollkommen korrekt. Bücher sind erstmal zum Lesen da. Wenn es sich um Anleitungsbücher (sei es nun Zauberei, Handarbeiten, anderes Kreatives wie zum Beispiel Basteln, Karten-Machen etc.) handelt, ist es in Ordnung, wenn man die Ideen für den eigenen Bedarf übernimmt oder daraus Entstandenes weiterverschenkt. Wenn jedoch jemand daherkommt und sein Geld mit den Ideen anderer verdient, ist es *nicht* in Ordnung. Dann wäre das Buch nähmlich kein Buch, sondern eine Unternehmensberatung und die ist nunmal nicht zum Preis von einem Buch zu haben – das zu respektieren, hat auch etwas mit unserem Thema Respekt zum tun.

  6. Das mit den Büchern ist aber üblich. Wenn Du ein Handarbeitsbuch oder was Ähnliches (auch) aus dem Kreativbereich kaufst, steht da auch immer öfter drin, dass Du die Dinge für Deinen eigenen Bedarf und natürlich auch zum Verschenken nacharbeiten darfst. Dass es aber nicht gestattet ist, die Dinge gewerblich zu verkaufen und Geld mit den Ideen anderer zu machen. Ich finde das auch vollkommen korrekt. Bücher sind erstmal zum Lesen da. Wenn es sich um Anleitungsbücher (sei es nun Zauberei, Handarbeiten, anderes Kreatives wie zum Beispiel Basteln, Karten-Machen etc.) handelt, ist es in Ordnung, wenn man die Ideen für den eigenen Bedarf übernimmt oder daraus Entstandenes weiterverschenkt. Wenn jedoch jemand daherkommt und sein Geld mit den Ideen anderer verdient, ist es *nicht* in Ordnung. Dann wäre das Buch nähmlich kein Buch, sondern eine Unternehmensberatung und die ist nunmal nicht zum Preis von einem Buch zu haben – das zu respektieren, hat auch etwas mit unserem Thema Respekt zum tun.

  7. Eine sehr interessante Idee.

    Allerdings sollten auch Urheber gegenüber ihren Kunden respektvoll handeln. Gleich dazu mehr.

    Zunächst grundsätzliche Punkte: Respekt beinhaltet viele Dinge, wie z. B. Moral, Anstand und Einfühlungsvermögen. Deshalb sollte das Thema bereits in der Schule ausführlicher behandelt werden, außerhalb vom Religionsunterricht.

    Was ich immer mehr beobachte: Wenn man heute auf respektloses Verhalten hinweist, wird man direkt als Moralapostel oder Spielverderber betitelt. Einige Menschen haben die völlige Übersicht verloren, was Respekt angeht. Manche haben durch mangelhafte Erziehung nicht gelernt, mit dem Thema umzugehen. Weist man sie auf ihr respektloses Benehmen hin, werden sie noch frecher, weil sie scheinbar nicht wirklich verstehen, worum es überhaupt geht.

    Bis zum heutigen Tag ist mir unverständlich, wieso so viele Menschen Angela Merkel verbal angreifen. Mir wird schlecht, wenn ich Sätze höre wie „Wir werden Frau Merkel jagen“ (Zitat von Alexander Gauland). Das macht mir Angst!

    Wenn Trump Worte wie „H…..söhne“ in die Öffentlichkeit hinausposaunt, dann ist das unbeschreiblich schlimm. Was soll denn nach dieser Gossensprache sonst noch kommen? Mein Gott, wo sind wir bloß gelandet.

    Ich freue mich, dass Frau Merkel weiter Kanzlerin bleibt. Sie zeigte größten Respekt, in dem sie den Ärmsten der Armen half. Diese Politikerin hat Respekt – und ein großes Herz. Sicher, sie hat bei der Umsetzung wenige kleine Fehler gemacht. Aber hinterher ist man immer schlauer. Frau Merkel hat Menschlichkeit walten lassen und sich für sie eingesetzt. So müssen Politiker sein. Zu Politiker habe ich Respekt und schaue gerne zu ihnen auf – wenn sie wie Frau Merkel agieren. Ich kann und werde niemals verstehen, dass in unserem Land – insbesondere in Ostdeutschland – übelster Hass gegen Kriegsflüchtlinge praktiziert wird. Gerade Menschen aus den neuen deutschen Bundesländern sollten doch wissen, wie wichtig Hilfe von „draußen“ sein kann. Wie kann man als Mensch nur so verrohen, dass man Kriegsflüchtlinge abweist und sie derart mit Hasse empfängt, dass Menschen die Tränen kommen? Ich denke gerade an die schlimme traurige bekannte Bus-Szene mit dem kleinen Jungen.

    Zurück zum eigentlichen Thema in unserem Metier: Respekt sollte auch von Händlern gegenüber Kunden gezeigt werden. Ich erinnere mich, dass in Deutschland vor ca. 30 Jahren die ersten Fachbücher angeboten wurden, in denen darauf hingewiesen wurde, dass die darin beschriebenen Tricks nicht bzw. nur mit schriftlichem Einverständnis des Urhebers im Fernsehen vorgeführt werden dürfen.

    Bei allem Verständnis für die Ängste des Urhebers, dass seine Kreationen im TV verramscht oder das Trickgeheimnis evtl. durch eine schlechte Vorführung offenbart wird, kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Der Kunde kauft ein Buch, um die Sachen entsprechend einzusetzen.

    Respektvoll und fair wäre es (und so wird es heutzutage mittlerweile auch überwiegend gehandhabt), den Kunden VOR DEM KAUF bereits im Angebotstext auf diese Klausel hinzuweisen. Dann weiß der Kunde vorher Bescheid und kann abwägen, ob er das Buch dennoch kauft, auch ohne TV-Rechte. Seit einigen Jahren schließen einige Autoren bzw. Urheber sogar Videos von Vorführungen ihrer erdachten Tricks im Netz aus.

    Ein schwieriges Thema! Was meinen Sie dazu, lieber Leser?

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