Liebe Zauberfreunde!
Vereinstätigkeiten sind vom Lockdown der morgen in Österreich in Kraft tritt ebenfalls betroffen. Einen sehr guten Überblick finden Interessierte unterstehend.
Die Info stammt von der IGKultur, der Dachorganisation für Theater und Kulturbetriebe, bei der MRA ab sofort A.o. Mitglied, ist um im Kunst- und Kulturbetrieb in Österreich Solidarität zu bekunden und am ausgezeichneten Informationsservice des Vereins zu partizipieren!
VEREINSLEBEN IM LOCKDOWN
Sitzungen im Lockdown: Die neue COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung schlägt sich auch auf das Vereinsleben nieder. Sitzungen statutarischer Organe eures Vereins (Generalversammlung, Vorstandssitzungen) sind vom allgemeinen Veranstaltungsverbot bis 30. November nicht erfasst, sofern es sich um „unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen handelt, deren Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist“. In der Praxis sind damit physische Sitzungen nur mehr in wirklichen Ausnahmefällen gestattet.
Damit der Verein trotzdem handlungsfähig bleibt, gelten weiterhin Corona-Sonderbestimmungen für Vereine, die virtuelle Sitzungen möglich machen (auch wenn die Statuten dies nicht vorsehen) und bestimmte Fristen erstrecken.
Vereinfachte Behördenwege für Vereine: Lange angekündigt, nun endlich umgesetzt ist die Möglichkeit, dass Vereine selbst bestimmte Änderungen im Vereinsregister digital vornehmen können, beispielsweise Adressänderungen, Wahlanzeige oder Änderung der Vorstandsmitglieder. Zum Infoartikel.
Vereinsarbeit allgemein: Tätigkeiten im Verein sind weiterhin möglich, sofern es sich um einen beruflichen oder professionellen Kontext handelt. Es gelten die allgemein Bestimmungen: Einhaltung 1Meter Mindestabstand, wenn der Abstand unterschritten werden muss MNS-Pflicht oder andere Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände oder Bildung fester Teams), allgemeine MNS-Pflicht sofern darüber Einvernehmen zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*innen besteht. Berufliche Treffen, die zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit erforderlich sind, wie beispielsweise Teamsitzungen sind zulässig. Empfohlen wird allgemein wo möglich auf Home-Office und virtuelle Besprechungen umzusteigen.
Weitere aktuelle Updates:
https://www.igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot?bundesland=steiermarktags