Kulturbestimmungen über die Feiertage in Österreich

Unser Partner die IG Kultur gibt folgende Infos zu den Weihnachtsfeiertagen bekannt!
Sie stehen uns als Mitglied und unseren Mitgliedern des MRA zur Verfügung!

3. KULTURLOCKDOWN & CORONA-REGELN 2021 
Von 26. Dezember bis inklusive 17. Jänner 2021 kommt der 3. harte Lockdown: Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr, sämtliche Kultureinrichtungen müssen für Besucher*innen geschlossen bleiben und das Veranstaltungsverbot wird verlängert. 
Ab 18. Jänner 2021 ist eine Lockerung geplant, jedoch mit deutlichen

Einschränkungen:  
Museen, Ausstellungsräume und Bibliotheken dürfen wieder öffnen, die Bedingungen sind noch nicht endgültig ausverhandelt. Das Kulturministerium geht von einer Gleichbehandlung mit dem Handel aus, das heißt: Besucher*innen benötigen zumindest bis 24.1.2020 einen negativen COVID-19 Test, der nicht älter als eine Woche ist. Zusätzlich gelten vermutlich die aktuellen Personenobergrenzen (10m2/Besucher*in) sowie die ab 22.12.2020 bestehende Verpflichtung für Museen, Ausstellungen & Co. ein COVID-19 Präventionskonzept umzusetzen. 

Veranstaltungen sollen ab 18.01.2021 unter folgenden Bedingungen zulässig sein: Personenobergrenze von max. 50% des zugelassenen Fassungsvermögen, gedeckelt mit maximal 500 Personen bei Indoor-Veranstaltungen, max. 750 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen;Besucher*innen benötigen einen negativen COVID-19 Test, Veranstaltende müssen diesen beim Einlass überprüfen. Wie „alt“ der Test sein darf, ist offenkundig noch nicht final verhandelt (im Gespräch sind 48-72 Stunden). Für die Testungen soll es ein flächendeckendes Gratis-Angebot für die Bevölkerung geben.Ausgangssperre zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens des nächsten Tages; das heißt in Konsequenz, so unsere Interpretation, Kulturveranstaltungen müssten so angesetzt werden, dass Besucher*innen wieder bis 20 Uhr zu Hause sein können;

Vereinsarbeit sowie Proben zu beruflichen Zwecken sollen weiterhin zulässig sein. Achtung, bereits jetzt gelten verschärfte Bestimmungen: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen ist Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne technische Schutzvorrichtung (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält. Ausnahmen gibt es, wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen (z.B. Proben von Schauspieler*innen). Hier müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie die Bildung von festen Teams. 
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Die neuen Regelungen ab 18. Jänner sollen vorläufig bis Ende Jänner 2021 gelten. Die Rechtsgrundlage ist noch nicht verfügbar. Eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen sowie angekündigten neuen Bestimmungen findet ihr wie stets in unseren FAQs zu Corona & Kultur.
PRAXISTAUGLICHE PERSPEKTIVE?
Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer wendet sich in einem Schreiben an die Kulturszene und bedauert, dass eine Rückkehr zur Normalität noch nicht möglich ist. Die gravierenden Einschränkungen für Kunst und Kultur seien aktuell die einzige Möglichkeit, zumindest eine gewisse Art von Planungssicherheit geben zu können. Hier zum Schreiben in voller Länge.  

Unser Fazit: 
Das Ziel, dem Kunst- und Kulturbereich für 2021 eine praxistaugliche Planungsperspektive zu geben, wurde verfehlt. Von einem wieder Hochfahren des Kulturbereichs kann angesichts der neuen Bedingungen keine Rede sein. Sämtliche Abendveranstaltungen sind damit abgesagt. Der Großteil der normal arbeitenden Bevölkerung ist so konsequent vom Kulturleben ausgeschlossen. Und es bedeutet abermals massive Mehrarbeit für alle Veranstaltenden bei vollem Risiko und zahlreichen ungeklärten Fragen.   
Nach langem Hinhalten und Vertrösten, bei dem falsche Hoffnungen auf einen baldigen Neustart geschürt wurden, ist die bittere Realität: Wir sind mitten in der Corona-Pandemie, an eine Normalisierung ist angesichts der epidemischen Lage nicht zu denken. Umso dringender ist, dass die angekündigten Unterstützungsfonds endlich Gestalt annehmen. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung appellieren wir, den Ankündigungen endlich Fakten folgen zu lassen und das finanzielle Überleben aller in der freien Kulturszene Tätigen bis zum tatsächlichen Neustart abzusichern – und zwar vorausschauend, anstatt wie bisher rückwirkend Monate später. Die ZiB 1 hat berichtet. Hier zu unserer Stellungnahme

STICHWORT: CORONA-FONDS 
Updates: Letzte Woche wurden Details zur Verlängerung des NPO-Fonds präsentiert. Der tatsächliche Neuigkeitswert der Pressekonferenz hielt sich in Grenzen. Abermals werden gemeinnützige Kulturvereine vertröstet, dass intensiv am Fonds gearbeitet wird, eine Antragstellung jedoch erst rückwirkend und damit Monate im Nachhinein möglich sein wird: Die Antragstellungen für Zuschüsse zum 4. Quartal 2020 soll „spätestens im Februar 2021“ möglich sein. Neben förderbaren Kosten soll für das 4. Quartal auch erneut ein pauschaler Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 7% der Jahreseinnahmen 2019 beantragbar sein; Zusätzlich zur Unterstützung aus dem NPO-Fonds sollen Vereine einen „Lockdown-Zuschuss“ vergleichbar dem Umsatzersatz beantragen können, wenn sie nur für einen Teil ihrer Aktivitäten einen Umsatzersatz über FinanzOnline erhalten haben.In Vorbereitung ist ferner eine Verlängerung des NPO-Fonds für das 1. Quartal 2021;      Wichtige Fristen: Vereine, die einen Zuschuss durch den NPO-Fonds für den Zeitraum bis 30. September beantragen wollen, können dies nur mehr bis 31.12.2020 tun. Der Lockdown-Umsatzersatz für steuerpflichtige (Teil-)Bereiche von Vereinen für den Dezember kann noch bis 15.01.2021 via FinanzOnline beantragt werden.  Damit ihr den Überblick im Fonds-Dschungel nicht verliert, haben wir quasi als Feiertagslektüre einen Zusammenstellung der wichtigsten Fonds des Bundes für gemeinnützige Kulturvereine für euch vorbereitet: Zur Überblicksdarstellung Coronafonds für Kulturvereine

Details und Informationen zu weiteren Fonds findet ihr wie stets in unseren FAQs zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene

Danke der IG Kultur für die phantastische Arbeit für Kulturschaffende in Österreich!
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