Orientierungshilfe

In der aktuelle Situation merkt man, wie rasch man an die eigenen Grenzen stößt. So geht es auch den Verantwortlichen in der Politik. Es sind auch Menschen die viele unterschiedlichen Interessen und Meinungen in ein Paket schnüren müssen. Dass es dabei oft holprig und verwirrend zugeht ist offensichtlich. Anstatt uns in Polemik über die in Österreich beispielsweise gerade eingeführte Ampelregelung zu ergießen, möchten wir hier eine Orientierungshilfe für Veranstalter und Künstler geben.
Da die Bestimmungen aus einer Vielzahl von Einzelverordnungen und Empfehlungen bestehen, können wir keine Verantwortung dafür übernehmen. Wir haben aber nach bestem Gewissen die folgenden Informationen recherchiert.

Bitte beachtet aber, dass ungeachtet der Bestimmungen es Betreibern von Veranstaltungsstätten (Gemeinden, Vereine, lokalen Behörden) es frei steht strengere Maßnahmen in Kraft zu setzen. Wenn Sie einen anderen Wissensstand haben, melden Sie sich bitte!
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Veranstalter auf, wenn Sie selbst Veranstalter sind mit der entsprechenden Behörde um keine Überraschung zu erleben.

Stand: 23. Sept. 2020
Land: Österreich
Wichtige Quelle und Information: https://www.igkultur.at
Letzte Aktualisierung auf IGKultur:
https://www.igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot

A) Überregionale Bestimmungen Österreich:
(vorerst bis ca. 15. Oktober befristet gültig)
Es gibt eine allgemeine Maskenpflicht in Geschäften in Österreich
Sperrstunde um 01:00
Private Feste: max. 10 Personen
für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
(freie Platzwahl, Stehplätze):
in Innenräumen max. 10 Besucherinnen, im Freiluftbereich max. 100 Besucherinnen
für Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:
in Innenräumen max. 1.500 Besucherinnen, im Freiluftbereich max. 3.000 Besucherinnen;

Weiters dürfen Speisen und Getränke in Innenräumen nur mehr im Sitzen an Tischen „Verabreichungsplätzen“ konsumiert werden. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist bei allen Formen des Kontakts mit Besucherinnen und Kundinnen in Innenräumen verpflichtend, sofern keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist.
Veranstalter benötigen einen Corona Beauftragten ab 200 Zuschauer.

B) Verschärfungen in einzelnen Bundesländer:
(vorerst bis ca. 15. Dezember 2020 befristet)
Vorarlberg, Tirol, Salzburg: Allgemeine Sperrstunde ist nicht 01:00 sondern bereits 22:00.

C) Regeln die durch die Ampelregelung vorgesehen sind (die aber durch überregionale Bestimmungen bzw. Bestimmungen der Bundesländer verschärft sind, siehe oben!!!)

Regelungen der Corona-Ampel für Kulturveranstaltungen

Grüne Ampel

AMPEL AUF GRÜN

es gelten die aktuellen Regeln der Covid19-Lockerungsverordnung
ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Besucher*innen
mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen: max. 5.000Besucher*innen (Bewilligungspflicht des Präventionskonzepts ab 500 Personen) 
mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien: max. 10.000Besucher*innen (Bewilligungspflicht ab des Präventionskonzepts ab 750 Personen)
Präventionskonzept allgemein verpflichtend ab 200 Besucher*innen; 
Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen, außer auf zugewiesenen Sitzplätzen; 
Sperrstunde 1 Uhr 

Gelbe Ampel

AMPEL AUF GELB 

ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Besucher*innen
mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen: max. 2.500Besucher*innen (Bewilligungspflicht ab 500 Personen) 
mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien: max. 5.000 Besucher*innen (Bewilligungspflicht ab 750 Personen)
Mund-Nasen-Schutzin Innenräumen für alle Besucher*innen, auch bei Aufenthalt auf zugewiesenen Sitzplätzen, verpflichtend sowie Personal mit Besucher*innen-Kontakt;  
Sperrstunde 1 Uhr 

Orange Ampel

AMPEL AUF ORANGE

ohne zugewiesene Sitzplätze in Innenräumen: max. 25 Besucher*innen
ohne zugewiesene Sitzplätze im Freien: max. 50 Besucher*innen
mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen: max. 250 Besucher*innen 
mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien: max. 500 Besucher*innen
Mund-Nasen-Schutzin Innenräumen für alle Besucher*innen, auch bei Aufenthalt auf zugewiesenen Sitzplätzen, verpflichtend sowie Personal mit Besucher*innen-Kontakt;  
Sperrstunde 0 Uhr  

Rote Ampel

AMPEL AUF ROT 

keine Veranstaltungen in Innenräumen und im Freien; 
Sperrstunde 23 Uhr 

WEiTERE WICHTIGE INFOS: (Quelle). https://www.igkultur.at

zur aktuellen Corona-Ampel

Weitere wichtige Informationen (Quelle):
https://www.igkultur.at