Veranstaltungsverbot aktuell

Bei der gestrigen Verlautbarung der Österreichischen Bundesregierung zu entnehmen war, gibt es weiterhin keine Möglichkeit Veranstaltungen durchzuführen.
Als Mitglied der IG Kultur möchten wir euch deren Newsletter zur Kenntnis bringen, aus der die aktuellsten Mitteilungen hervorgehen.

Wenn es weitere Fragen gibt bitte melden!
hanno.rhomberg@mra.at

Kultur-Lockdown verlängert, Fonds in ArbeitDas wöchentliche Update exklusiv für Mitglieder der IG Kultur.

LOCKDOWN BIS FEBRUARDer aktuelle Lockdown inklusive der Ausgangsbeschränkungen wird bis einschließlich 7. Februar 2021 verlängert. Die Sicherheitsmaßnahmen werden verschärft: Zukünftig gilt 2-Meter Mindestabstand, für bestimmte Bereiche eine FFP2-Maskenpflicht sowie allgemein für Mitarbeiter*innen mit Kund*innen-Kontakt eine wöchentliche Testpflicht oder alternativ FFP2- Maskenpflicht. Museen, Ausstellungsräume, Bibliotheken und Archive dürfen voraussichtlich ab 8. Februar wieder öffnen dürfen, Besucher*innen müssen eine FFP2-Maske tragen, weitere Details sind bislang nicht bekannt.  Kulturveranstaltungen, Gastronomie und Tourismus bleiben jedenfalls bis Ende Februar untersagt. Ob und unter welchen Bedingungen ein Neustart ab März möglich ist, soll auf Basis einer Evaluierung Mitte Februar entschieden werden. Fix scheint, dass Besucher*innen von Veranstaltungen zukünftig einen negativen COVID-19 Test vorweisen müssen. Wie dies in der Praxis funktionieren soll, ist weiterhin offen.   RUNDER TISCH ZUM WEITEREN FAHRPLAN Vergangene Woche wurde die rechtliche Grundlage für das verpflichtende Zutrittstesten bei Kulturveranstaltungen beschlossen, Details zur Umsetzung gibt es bislang keine. Im Schulterschluss mit den Landesorganisationen haben wir uns in einen Brief an die Bundesregierung gewandt. Wir fordern die Gleichbehandlung des Kulturbereich gegenüber anderen Bereichen sowie Maßnahmen, die auch für kleine und mittelgroße Kultureinrichtungen umsetzbar sind. In Reaktion auf unser Schreiben findet diese Woche ein Runder Tisch mit Vizekanzler Werner Kogler und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer statt, um den weiteren Fahrplan aus Perspektive der Kulturinitiativen zu diskutieren. Wir halten euch am Laufenden. 
 WEBINAR ZUM NPO-FONDS & LOCKDOWN-ZUSCHUSS FÜR VEREINEAnfang Februar startet voraussichtlich die Phase 2 des NPO-Fonds, bei der gemeinnützige Kulturvereine um Unterstützung für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 ansuchen können. Neu ist, dass auch ein NPO-Lockdownzuschuss beantragt werden kann, vergleichbar dem Lockdown-Umsatzersatz für die Monate November und Dezember 2020. Beim Webinar am 02.02.2021 stellen wir euch die Eckdaten der neuen Förderperiode vor und legen einen Schwerpunkt auf den NPO-Lockdownzuschuss. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich, Details hier
 UPDATE CORONA-FONDS // (KULTUR-)ORGANISATIONEN    Schutzschirm für Veranstaltungen 
…soll im Laufe dieser Woche starten. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank. Die Details, soweit bekannt, haben wir für Euch hier zusammengefasst (siehe Punkte „Schutzschirm für Veranstaltungen“) . Die entscheidende Frage, welche Untergrenze bzw. Mindestbudgets erforderlich sind, damit der Schutzschirm eine Ausfallshaftung übernimmt, ist weiterhin offen. Information des Tourismusressorts zum Schutzschirm für Veranstaltungen 

Ausfallsbonus (neu)
… soll bis zu 30% des Umsatzausfalls ersetzen, gedeckelt mit max. EUR 60.000,- pro Monat und sowohl direkt als auch indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen zugänglich sein – das heißt in Konsequenz, dass neben Kulturveranstaltenden und -betrieben auch selbständige Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen dazu Zugang haben müssten. Details sind wie stets noch nicht verfügbar. Eine Einschätzung, ob das Instrument auch für gemeinnützige Kulturvereine relevant sein könnte, können wir daher noch nicht geben. Die Zielgruppe sind jedoch gewinnorientierte Unternehmen. Information des Finanzressorts zum Ausfallbonus

NPO-Fonds 
…für gemeinnützige Organisationen wird bis Ende Juni 2021 verlängert; Der Ausfallsbonus soll im NPO-Fonds für gemeinnützige Organisationen nachgebildet werden. Weitere Details sind nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass Unterstützung durch den NPO-Fonds weiterhin lediglich rückwirkend beantragbar ist. Informationseite zum NPO-Fonds  UPDATE CORONA-FONDS // EINZELPERSONEN   
  
Härtefallfonds (Wirtschaftskammer)
…wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Information zum Härtefall-Fonds  

Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen & Kulturarbeiter*innen (SVS)
…wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Zusätzlich wird ein neuerlicher Lockdown-Bonus für Jänner und Februar 2021 in Höhe von 1.000 Euro geschaffen, alternativ kann der Ausfallsbonus (siehe oben) beantragt werden. 
Hinweis: Seit 15. Jänner kann bei der SVS für das 1. Quartal 2021 angesucht werden. Die Unterstützung beträgt pauschal max. € 3.000 + Lockdown-Bonus und muss neu beantragt werden. Zielgruppe sind selbständige Künstler*innen bzw. exakter all jene, die GSVG pflichtversichert selbständig „Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren“ – damit ist der Begünstigtenkreis wesentlich weiter, als der Titel „für selbständige Künstler*innen“ suggeriert. Aus der Praxis haben wir das Feed-Back, dass bei entsprechender Argumentation und Nachweisen auch Tätigkeiten selbständiger Kulturarbeiter*innen förderbar sind. Bis 31.03.2021 kann noch eine Unterstützung für das Jahr 2020 rückwirkend beantragt werden. Information zur SVS Überbrückungsfinanzierung

COVID-19 Fonds für Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (KSVF)
…wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Hinweis: Seit 15. Jänner kann ebenso um Unterstützung für das 1. Quartal 2021 beim COVID-19 Fonds angesucht werden. Die Unterstützung beträgt pauschal € 1.500 und muss neu beantragt werden. Zielgruppe sind all jene Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder bei der SVS noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer die Zugangsbedingungen erfüllen. Auch hier kann bis 31.03.2021 noch eine Unterstützung für das Jahr 2020 rückwirkend beantragt werden. Information zum COVID-19 Fonds 
Den Überblick bei den all den Fonds verloren? Wir helfen Euch gerne weiter unter beratung@igkultur.at oder 01 / 503 71 20 (da auch wir im Homeoffice arbeiten bitte Nachricht hinterlassen, wir rufen verlässlich zurück). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fonds für Betroffene aus Kunst und Kultur findet ihr hier. 
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Ihr habt ein Anliegen? Sagt uns Bescheid! Allgemeine Anfragen bitte anoffice@igkultur.at, Anfragen für Beratung an beratung@igkultur.at und schickt uns regelmäßige Programme und Newsletter anaktuell@igkultur.at. Wir freuen uns, von euch zu hören!Eure IG Kultur
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